ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
GJURAJ UMZÜGE
Das Unternehmen führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn die vom Absender genannte Umzugsvolumenmenge nach oben abweicht und wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluß erweitert wird. Zur Verfügung gestellte Leihumzugskartons müssen auf Kosten des Auftragnehmers binnen 14 Tagen frei Haus zurück gesandt werden, ansonsten erfolgt die Berechnung der Kartons. Für von uns ohne Berechnung zur Verfügung gestellte Kartons erheben wir vor Ort eine Kaution, die nach Rückgabe der Kartons zurückerstattet wird. Diese Kaution ist nicht Bestandteil des Angebotspreises.
3. TrinkgelderTrinkgelder an Mitarbeiter sind mit der Rechnung des Unternehmens nicht verrechenbar.
Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderungen direkt an den Möbelspediteur vor Umzugsbeginn auszuzahlen.
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und HiFi-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet das Unternehmen nur für sorgfältige Auswahl.
Der Küchenaufbau erfolgt zu gleichen Bedingungen wie der Küchenabbau. Die vorhandene Arbeitsplatte wird wieder verwendet. Ab – u. Anschließen von Herd, Spühle und Spühlmaschine, sofern Anschlüsse vorhanden sind und passen. Notwendige Änderungen und Zuschnittarbeiten werden nach Absprache und Aufwand abgerechnet. Montage der Waschmaschine bei vorhandenen und passenden Anschlüssen.
Die Mitarbeiter des Unternehmens sind nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. Sollen Leistungen in diesen Bereichen erbracht entfällt jede Haftung.
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Das Unternehmen ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Mitarbeiter des Unternehmens hat der letztere nicht zu verantworten.
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.
Abweichend von § 438 Abs. 1 und 2 HGB erlöschen Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes, 1. wenn der
Verlust oder die Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätestens am Tag nach der Ablieferung angezeigt worden ist, 2. wenn der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und dem Frachtführer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung angezeigt worden ist.
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten ist zu 50% vor Beginn der Beladung, der Restbetrag vor Beginn der Entladung fällig und in Bar zu bezahlen. (Es werden keine 200,- oder 500,- Euroscheine angenommen!) Bei Auslandsaufträgen ist der Rechnungsbetrag im Voraus zu überweisen. Barauslagen in Ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist das Unternehmen berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. §419 HGB findet entsprechende Anwendung.
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt.
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte
Niederlassung des Unternehmens befindet ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Vereinbarter Gerichtsstand ist Gemünden am Main.
15. Rücktritt vom Vertrag
Ziff. 6.6 DIN EN ISO 12522/1 wird durch die einschlägigen Bestimmungen des BGB und HGB, insbesondere durch §§ 415 HGB, 346 ff BGB ersetzt. Bei Vertragsrücktritt nach einem bereits erteilten Auftrag und dessen Auftragsannahme durch uns werden 50% von Angebotsbetrag als Ausfallkosten sofort fällig.
16. Vereinbarung Deutsches Rechts
Es gilt Deutsches Recht